
Datenabfluss beim Ausscheiden
Ein Mitarbeiter geht — und mit ihm womöglich Kundenlisten, Kalkulationen oder Konstruktionsdaten. Wir sichern Spuren auf Geräten, in Postfächern und Cloud-Diensten, bevor sie überschrieben werden.
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Verdacht auf Datenabfluss, Untreue oder Manipulation? Wir prüfen diskret und sichern Beweise gerichtsfest — arbeits- und zivilrechtlich verwertbar, in enger Abstimmung mit Ihrer Kanzlei. Datenschutz und Mitbestimmung behalten wir dabei im Blick.
Vielleicht ist ein Leistungsträger überraschend gegangen. Vielleicht passen Zahlen nicht zusammen, oder Kunden berichten von Angeboten, die es nicht hätte geben dürfen. In solchen Momenten zählt zweierlei: schnell Klarheit gewinnen — und dabei keine Fehler machen, die später vor Gericht schaden.
Vorschnelles Handeln vernichtet Spuren, unsauberes Vorgehen macht Beweise unverwertbar. Wir sichern zuerst — ruhig, dokumentiert und verhältnismäßig — und schaffen so die Grundlage, auf der Sie und Ihre Kanzlei fundiert entscheiden können.

Ein Mitarbeiter geht — und mit ihm womöglich Kundenlisten, Kalkulationen oder Konstruktionsdaten. Wir sichern Spuren auf Geräten, in Postfächern und Cloud-Diensten, bevor sie überschrieben werden.

Auffällige Zahlungen, geschönte Belege, verschobene Werte: Wir machen Buchhaltung, E-Mail und Systeme im Zusammenhang auswertbar und sichern die relevanten Belegketten.

Wenn schützenswertes Wissen nach außen zu gelangen droht, sichern wir die digitalen Spuren beweissicher — als Grundlage für weitere rechtliche Schritte.

Bei begründetem Verdacht prüfen wir gezielt und verhältnismäßig — dokumentiert und nachvollziehbar, nicht als heimliches Massen-Screening.
Vier Schritte, bei denen die rechtliche Steuerung bei Ihrer Kanzlei bleibt und die technische Sorgfalt bei uns.
Gemeinsam mit Ihnen und Ihrer Kanzlei klären wir, worum es geht, welche Systeme betroffen sind und was verhältnismäßig ist. Kein blinder Rundumschlag, sondern ein klar umrissener Auftrag.
Wir sichern die relevanten Daten bit-genau, mit Hash pro Element und dokumentierter Chain of Custody — orientiert an ISO/IEC 27037 und BSI IT-Grundschutz DER.2.2.
Wir werten gezielt aus, was zum Verdacht gehört. Private Inhalte und geschützte Kommunikation werden operativ getrennt — die Auswertung bleibt auf das Erforderliche beschränkt.
Sie erhalten belastbare, nachvollziehbare Ergebnisse — aufbereitet so, dass Ihre Kanzlei sie arbeits- und zivilrechtlich verwerten kann. Auf Wunsch übergeben wir direkt an Ihre Anwälte.
Interne Untersuchungen bewegen sich in einem sensiblen rechtlichen Rahmen. Datenschutz, Persönlichkeitsrechte und Mitbestimmung sind keine Hürden, die man umgeht, sondern Teil eines sauberen Vorgehens — auch damit die Ergebnisse am Ende verwertbar bleiben.
Deshalb kein heimliches Massen-Screening, sondern eine gezielte, dokumentierte und verhältnismäßige Auswertung.Die rechtliche Bewertung trifft Ihre Kanzlei; wir setzen sie technisch sauber um. Eine konkrete rechtliche Beratung ersetzt diese Seite ausdrücklich nicht.
Das hängt vom Einzelfall ab — von der Nutzungsregelung, einem konkreten Verdacht, der Verhältnismäßigkeit und ggf. der Mitbestimmung. Die rechtliche Bewertung trifft Ihre Kanzlei; wir richten unsere Sicherung und Auswertung dann strikt an deren Vorgaben aus. Wir sichern so, dass die Grundlage sauber ist, und werten nur im rechtlich freigegebenen Rahmen aus.
Ja. Wo Mitbestimmungsrechte berührt sind, ist das Teil der rechtlichen Rahmensetzung durch Sie und Ihre Kanzlei. Wir führen kein heimliches Massen-Screening durch, sondern eine gezielte, dokumentierte und verhältnismäßige Auswertung innerhalb des vereinbarten Rahmens.
Ja. Gerade in der frühen Phase kommt es auf Vertraulichkeit an, damit sich Spuren nicht verlieren und niemand vorschnell vorgewarnt wird. Wir arbeiten ohne Aufsehen, stimmen jeden Schritt mit Ihnen ab und sichern die Daten, bevor sie überschrieben oder gelöscht werden.
Ausdrücklich ja. Die rechtliche Steuerung liegt bei Ihren Anwälten, die technische Sicherung und Auswertung bei uns. Wir liefern die Ergebnisse in einer Form, mit der Ihre Kanzlei unmittelbar weiterarbeiten kann — inklusive dokumentierter Belegketten für die Verwertung.
Häufig ja. Gelöscht ist selten wirklich weg: Je nach Backup-Lage, Snapshot-Historie und Zustand der Datenträger lassen sich gelöschte Dateien und E-Mails rekonstruieren. Je früher wir sichern, desto besser stehen die Chancen — deshalb zählt bei einem Verdacht jeder Tag.
In einem vertraulichen Erstgespräch klären wir, was sich sinnvoll und verhältnismäßig prüfen lässt — und wie schnell wir sichern können. Mehr zum Thema auf unserer Übersicht IT-Forensik oder direkt über das Kontaktformular.
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