
Betroffenheits-Check NIS2
Wir klären, ob NIS2 Sie überhaupt trifft — nach Sektor und Größenklasse. Wichtig: Auch wer selbst nicht direkt betroffen ist, gerät als Zulieferer betroffener Unternehmen häufig indirekt in die Pflicht.
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Regulatorik kommt im Mittelstand an — NIS2, DSGVO, Anforderungen aus der Lieferkette, die Cyberversicherung. Wir übersetzen Paragrafen in umsetzbare Maßnahmen, die Ihre IT wirklich sicherer machen. Verständlich, verhältnismäßig und mit den Nachweisen, die zählen.
Compliance klingt nach Aktenordnern und Paragrafen. In der Praxis geht es um eine überschaubare Zahl technischer und organisatorischer Bausteine. Diese bringen wir für Sie in Ordnung.

Wir klären, ob NIS2 Sie überhaupt trifft — nach Sektor und Größenklasse. Wichtig: Auch wer selbst nicht direkt betroffen ist, gerät als Zulieferer betroffener Unternehmen häufig indirekt in die Pflicht.

Risikomanagement, Meldepflichten bei Vorfällen und Sicherheit auf dem Stand der Technik. Neu und oft unterschätzt: Die Geschäftsführung haftet persönlich für die Umsetzung — das lässt sich nicht wegdelegieren.

Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM), saubere Auftragsverarbeitung und funktionierende Löschkonzepte — die Bausteine, die eine Datenschutzprüfung tatsächlich sehen will, technisch umgesetzt und dokumentiert.

Versicherer prüfen heute hart: Mehr-Faktor-Anmeldung (MFA), getestete Backups und moderner Angriffsschutz (EDR) sind oft Voraussetzung für den Vertrag. Wir setzen sie um und liefern die Nachweise, die im Schadensfall verlangt werden.

Bevor der Prüfer kommt, gehen wir Ihre Unterlagen und Systeme durch — damit Nachweise vollständig sind und keine bösen Überraschungen im Termin warten.
Compliance verlangt nicht nur, Schutzmaßnahmen zu haben, sondern ihre Wirksamkeit regelmäßig zu überprüfen. Ein Penetrationstest ist dafür der praktische technische Nachweis — und wir mappen die Ergebnisse gleich auf die Rahmenwerke, die Sie betreffen: NIS2, DORA, ISO 27001, BSI IT-Grundschutz und TISAX. So dient ein Test zugleich der Sicherheit und der Nachweispflicht.
Diese Seite gibt den Überblick. Wenn ein bestimmtes Rahmenwerk Sie konkret betrifft, finden Sie auf den vertiefenden Seiten den passenden Weg von der ersten Standortbestimmung bis zur nachweisbaren Umsetzung.
Rund um NIS2 kursieren viele Halbwahrheiten. Hier die nüchterne Einordnung, ohne Panikmache, aber ohne Beschönigung.
Ein Hinweis in eigener Sache: Wir sind Ihr IT-Dienstleister und liefern die technische Umsetzung samt Nachweisen — keine Rechtsberatung. Die juristische Bewertung Ihrer Pflichten, etwa zu Betroffenheit, Meldewegen oder Haftung, klären Sie mit Ihrem Anwalt oder Datenschutzbeauftragten. Beide Seiten greifen sauber ineinander.
Das hängt von Sektor und Größe ab — betroffen sind bestimmte Branchen ab definierten Schwellen bei Mitarbeiterzahl und Umsatz. Entscheidend ist ein oft übersehener Punkt: Auch wer selbst nicht direkt unter die Richtlinie fällt, wird als Zulieferer betroffener Unternehmen häufig vertraglich in die Pflicht genommen. Wir prüfen Ihre Betroffenheit im Einzelfall — die endgültige rechtliche Einordnung gehört zu Ihrem Anwalt oder Datenschutzbeauftragten.
Zweierlei. Rechtlich drohen bei DSGVO und NIS2 spürbare Bußgelder, bei NIS2 zusätzlich die persönliche Haftung der Geschäftsführung. Praktisch bleibt Ihre IT angreifbar, und im Schadensfall zahlt die Cyberversicherung womöglich nicht, weil die vereinbarten Voraussetzungen fehlten. Nichtstun ist damit fast immer die teuerste Option.
Versicherer prüfen inzwischen genau, bevor sie einen Vertrag anbieten oder im Schadensfall zahlen. Typische Voraussetzungen sind eine Mehr-Faktor-Anmeldung, regelmäßig getestete Backups, moderner Angriffsschutz auf allen Geräten und dokumentierte Prozesse. Wir setzen diese Anforderungen technisch um und liefern die Nachweise, die Sie brauchen — beim Abschluss wie im Ernstfall.
Häufig ja: Eine Benennungspflicht besteht zum Beispiel, wenn regelmäßig und systematisch in größerem Umfang personenbezogene Daten verarbeitet werden oder ab einer bestimmten Zahl von Personen, die ständig mit solcher Verarbeitung befasst sind. Ob die Kriterien auf Sie zutreffen, ist eine rechtliche Frage — die klären Sie mit Anwalt oder Datenschutzbeauftragtem. Wir sorgen für die technische Umsetzung dahinter.
Mit einer nüchternen Bestandsaufnahme: Was ist bereits vorhanden, wo klaffen Lücken, welche Anforderungen treffen Sie konkret? Daraus wird eine priorisierte Liste — zuerst das, was das größte Risiko senkt und für Versicherung oder Audit zwingend ist. So entsteht ein machbarer Fahrplan statt eines lähmenden Bergs an Vorschriften.
Unsicher, was NIS2, DSGVO und Ihre Cyberversicherung konkret von Ihnen verlangen? In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir Ihre Betroffenheit und skizzieren einen machbaren Fahrplan — technisch umsetzbar, verständlich erklärt.
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