DSGVO, NIS2 & Compliance

Pflichten erfüllen, ohne sich zu verzetteln.

Regulatorik kommt im Mittelstand an — NIS2, DSGVO, Anforderungen aus der Lieferkette, die Cyberversicherung. Wir übersetzen Paragrafen in umsetzbare Maßnahmen, die Ihre IT wirklich sicherer machen. Verständlich, verhältnismäßig und mit den Nachweisen, die zählen.

Chefsache
NIS2 nimmt die Geschäftsführung persönlich in die Pflicht
Paragraf → Praxis
Wir übersetzen Anforderungen in umsetzbare Maßnahmen
ein Ansprechpartner
Technische Umsetzung und Nachweise aus einer Hand
Was auf Sie zukommt — und was zu tun ist

Von der Vorschrift zur konkreten Maßnahme.

Compliance klingt nach Aktenordnern und Paragrafen. In der Praxis geht es um eine überschaubare Zahl technischer und organisatorischer Bausteine. Diese bringen wir für Sie in Ordnung.

Blueprint-Illustration: Radarschirm mit erfassten Signalen (Betroffenheits-Check NIS2)

Betroffenheits-Check NIS2

Wir klären, ob NIS2 Sie überhaupt trifft — nach Sektor und Größenklasse. Wichtig: Auch wer selbst nicht direkt betroffen ist, gerät als Zulieferer betroffener Unternehmen häufig indirekt in die Pflicht.

Blueprint-Illustration: Waage mit Paragraf und Schutzschild (Was NIS2 konkret verlangt)

Was NIS2 konkret verlangt

Risikomanagement, Meldepflichten bei Vorfällen und Sicherheit auf dem Stand der Technik. Neu und oft unterschätzt: Die Geschäftsführung haftet persönlich für die Umsetzung — das lässt sich nicht wegdelegieren.

Blueprint-Illustration: Schlüssel und Vorhängeschloss (DSGVO aus IT-Sicht)

DSGVO aus IT-Sicht

Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM), saubere Auftragsverarbeitung und funktionierende Löschkonzepte — die Bausteine, die eine Datenschutzprüfung tatsächlich sehen will, technisch umgesetzt und dokumentiert.

Blueprint-Illustration: Befestigte Burg mit Schutzmauer (Cyberversicherung)

Cyberversicherung

Versicherer prüfen heute hart: Mehr-Faktor-Anmeldung (MFA), getestete Backups und moderner Angriffsschutz (EDR) sind oft Voraussetzung für den Vertrag. Wir setzen sie um und liefern die Nachweise, die im Schadensfall verlangt werden.

Blueprint-Illustration: Ineinandergreifende Zahnräder eines Uhrwerks (Audit-Vorbereitung)

Audit-Vorbereitung

Bevor der Prüfer kommt, gehen wir Ihre Unterlagen und Systeme durch — damit Nachweise vollständig sind und keine bösen Überraschungen im Termin warten.

Der Nachweis, der zählt

Ein Penetrationstest belegt, dass Ihre Maßnahmen halten.

Compliance verlangt nicht nur, Schutzmaßnahmen zu haben, sondern ihre Wirksamkeit regelmäßig zu überprüfen. Ein Penetrationstest ist dafür der praktische technische Nachweis — und wir mappen die Ergebnisse gleich auf die Rahmenwerke, die Sie betreffen: NIS2, DORA, ISO 27001, BSI IT-Grundschutz und TISAX. So dient ein Test zugleich der Sicherheit und der Nachweispflicht.

Rahmenwerke im Detail

Jedes Rahmenwerk auf einer eigenen Seite — mit Fahrplan.

Diese Seite gibt den Überblick. Wenn ein bestimmtes Rahmenwerk Sie konkret betrifft, finden Sie auf den vertiefenden Seiten den passenden Weg von der ersten Standortbestimmung bis zur nachweisbaren Umsetzung.

Einordnung & Stand der Dinge

Was schon feststeht — und was das für Sie heißt.

Rund um NIS2 kursieren viele Halbwahrheiten. Hier die nüchterne Einordnung, ohne Panikmache, aber ohne Beschönigung.

  • Die Pflicht kommt — die Anforderungen stehen fest: NIS2 ist als EU-Richtlinie beschlossen; die nationale Umsetzung in deutsches Recht ist im Gesetzgebungsverfahren. Auf das Datum zu warten, ist riskant: Die inhaltlichen Anforderungen sind bereits klar, und ihre Umsetzung braucht Vorlauf. Wer jetzt beginnt, ist vorbereitet, wenn die Pflicht greift.
  • Bußgelder mit echtem Gewicht: Sowohl DSGVO als auch NIS2 sehen empfindliche Bußgelder vor, die sich an Umsatz und Schwere orientieren. Uns geht es nicht um Panikmache — sondern darum, dass die Auseinandersetzung mit dem Thema deutlich günstiger ist als seine Vernachlässigung.
  • Stand der Technik, nicht Perfektion: Gefordert ist nicht das theoretisch Maximale, sondern das, was angesichts Ihres Risikos angemessen und üblich ist. Das ist erreichbar — und genau hier setzen wir mit pragmatischen, verhältnismäßigen Maßnahmen an.
  • Lieferketten-Anforderungen: Immer mehr Auftraggeber geben Sicherheitsanforderungen an ihre Zulieferer weiter. Erfüllte Compliance wird so zum Wettbewerbsvorteil — und ihr Fehlen zum Ausschlusskriterium bei der Vergabe.

Ein Hinweis in eigener Sache: Wir sind Ihr IT-Dienstleister und liefern die technische Umsetzung samt Nachweisen — keine Rechtsberatung. Die juristische Bewertung Ihrer Pflichten, etwa zu Betroffenheit, Meldewegen oder Haftung, klären Sie mit Ihrem Anwalt oder Datenschutzbeauftragten. Beide Seiten greifen sauber ineinander.

Häufige Fragen

DSGVO, NIS2 & Compliance — verständlich erklärt.

Fällt mein Unternehmen unter NIS2?

Das hängt von Sektor und Größe ab — betroffen sind bestimmte Branchen ab definierten Schwellen bei Mitarbeiterzahl und Umsatz. Entscheidend ist ein oft übersehener Punkt: Auch wer selbst nicht direkt unter die Richtlinie fällt, wird als Zulieferer betroffener Unternehmen häufig vertraglich in die Pflicht genommen. Wir prüfen Ihre Betroffenheit im Einzelfall — die endgültige rechtliche Einordnung gehört zu Ihrem Anwalt oder Datenschutzbeauftragten.

Was passiert, wenn wir nichts tun?

Zweierlei. Rechtlich drohen bei DSGVO und NIS2 spürbare Bußgelder, bei NIS2 zusätzlich die persönliche Haftung der Geschäftsführung. Praktisch bleibt Ihre IT angreifbar, und im Schadensfall zahlt die Cyberversicherung womöglich nicht, weil die vereinbarten Voraussetzungen fehlten. Nichtstun ist damit fast immer die teuerste Option.

Was verlangt die Cyberversicherung?

Versicherer prüfen inzwischen genau, bevor sie einen Vertrag anbieten oder im Schadensfall zahlen. Typische Voraussetzungen sind eine Mehr-Faktor-Anmeldung, regelmäßig getestete Backups, moderner Angriffsschutz auf allen Geräten und dokumentierte Prozesse. Wir setzen diese Anforderungen technisch um und liefern die Nachweise, die Sie brauchen — beim Abschluss wie im Ernstfall.

Brauchen wir einen Datenschutzbeauftragten?

Häufig ja: Eine Benennungspflicht besteht zum Beispiel, wenn regelmäßig und systematisch in größerem Umfang personenbezogene Daten verarbeitet werden oder ab einer bestimmten Zahl von Personen, die ständig mit solcher Verarbeitung befasst sind. Ob die Kriterien auf Sie zutreffen, ist eine rechtliche Frage — die klären Sie mit Anwalt oder Datenschutzbeauftragtem. Wir sorgen für die technische Umsetzung dahinter.

Wie fangen wir am besten an?

Mit einer nüchternen Bestandsaufnahme: Was ist bereits vorhanden, wo klaffen Lücken, welche Anforderungen treffen Sie konkret? Daraus wird eine priorisierte Liste — zuerst das, was das größte Risiko senkt und für Versicherung oder Audit zwingend ist. So entsteht ein machbarer Fahrplan statt eines lähmenden Bergs an Vorschriften.

Machen wir Ihre Pflichten überschaubar.

Unsicher, was NIS2, DSGVO und Ihre Cyberversicherung konkret von Ihnen verlangen? In einem unverbindlichen Erstgespräch klären wir Ihre Betroffenheit und skizzieren einen machbaren Fahrplan — technisch umsetzbar, verständlich erklärt.

Erstgespräch vereinbaren
Newsletter

Und was gibt’s Neues?

Klartext aus der IT — kein Spam.

Bei Anmeldung stimmen Sie denDatenschutzbestimmungen zu.