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Unser Magazin bietet Ihnen Infos zu aktuellen Themen aus den Bereichen IT und IT Sicherheit für den Mittelstand.
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Heute, 5. Dezember 2024. Das Warten hat ein Ende: Das NIS2-Umsetzungsgesetz wurde heute im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt morgen, am 6. Dezember 2024, in Kraft. Für rund 30.000 deutsche Unternehmen – darunter zahlreiche mittelständische Betriebe in Oberbayern – beginnt damit eine neue Ära der IT-Sicherheitspflichten. Ohne Übergangsfristen. Ohne Aufschub.
Deutschland hatte die EU-Frist zur Umsetzung (17. Oktober 2024) verpasst – zusammen mit 23 weiteren EU-Staaten. Am 13. November beschloss der Bundestag das Gesetz, am 21. November folgte der Bundesrat. Heute die Verkündung, morgen die Rechtswirksamkeit. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) macht klar: Ab dem 6. Dezember gelten die neuen Pflichten.
Während bisher rund 4.500 Einrichtungen reguliert waren, beaufsichtigt das BSI künftig etwa 29.500 Unternehmen und Behörden. Die Kriterien: Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitern oder einem Jahresumsatz über 10 Millionen Euro in einem der 18 regulierten Sektoren – darunter Energie, Transport, Gesundheitswesen, digitale Infrastruktur, IT-Dienstleister, Lebensmittelproduktion und viele weitere
| Startdatum | NIS2 tritt am 6. Dezember 2024 offiziell in Kraft |
| Betroffene Unternehmen | Mittelgroße und große Unternehmen in kritischen & wichtigen Sektoren |
| Meldepflicht | Sicherheitsvorfälle müssen innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden |
| Pflichten | Risikoanalysen, IT-Sicherheitsmaßnahmen, Notfallkonzepte, Schulungen |
| Strafen | Hohe Bußgelder und mögliche Haftung der Geschäftsleitung |
| Ziel | Schutz kritischer Infrastruktur und Stärkung der Cyberresilienz in der EU |
1️⃣ Was bedeutet es, dass NIS2 jetzt in Kraft tritt?
Die NIS2-Richtlinie wird ab sofort verbindlich. Unternehmen in kritischen und wichtigen Sektoren müssen ihre IT-Sicherheit nachweisen, Meldepflichten erfüllen und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen etablieren.
2️⃣ Welche Unternehmen sind von NIS2 betroffen?
Betroffen sind mittelgroße und große Unternehmen in Bereichen wie Energie, IT-Dienstleistungen, Gesundheit, Transport, digitale Infrastruktur, Verwaltung, Produktion, Entsorgung und mehr. Auch viele Firmen, die bisher nicht reguliert waren, fallen jetzt darunter.
3️⃣ Welche Pflichten müssen Unternehmen unter NIS2 erfüllen?
NIS2 fordert unter anderem Risikoanalysen, Incident-Response-Konzepte, Backup-Strategien, Zugriffskontrollen, Mitarbeiterschulungen und ein vollständiges Sicherheitsmanagement. Sicherheitsvorfälle müssen innerhalb von 24 Stunden gemeldet werden.
4️⃣ Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Unternehmen riskieren hohe Bußgelder, die je nach Schwere mehrere Millionen Euro betragen können. Zusätzlich drohen persönliche Haftungsrisiken für die Geschäftsleitung, wenn Sicherheitsmaßnahmen nicht nachgewiesen werden können.
5️⃣ Wie kann sich mein Unternehmen kurzfristig auf NIS2 vorbereiten?
Unternehmen sollten sofort eine Gap-Analyse durchführen, Sicherheitsmaßnahmen priorisieren, Prozesse dokumentieren und ein Notfall- sowie Meldekonzept einführen. IT-Dienstleister wie BIOS-TEC unterstützen bei Umsetzung, Compliance und laufender Überwachung.
📞 Noch Fragen? Wir beraten dich gerne – unverbindlich & persönlich!
Das NIS2-Gesetz verpflichtet betroffene Unternehmen zu strukturiertem IT-Sicherheitsmanagement:
Registrierung beim BSI: Alle betroffenen Unternehmen müssen sich registrieren und eine Kontaktstelle benennen. Das BSI empfiehlt, bis Ende Dezember ein „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) anzulegen. Das BSI-Portal wird am 6. Januar 2026 freigeschaltet.
· Frühwarnung innerhalb von 24 Stunden
· Detaillierter Zwischenbericht innerhalb von 72 Stunden
· Abschlussbericht innerhalb von 30 Tagen
Technische Maßnahmen (Mindeststandards): Risikoanalysen, Multi-Faktor-Authentifizierung, Verschlüsselung, sichere Backups, Business-Continuity-Pläne,
Vorfallsmanagement, Schwachstellenmanagement, Lieferkettensicherheit, regelmäßige Mitarbeiterschulungen.
Persönliche Haftung der Geschäftsführung: Die Geschäftsleitung ist explizit verantwortlich und muss nachweisen, dass sie Cybersicherheit als Führungsaufgabe wahrnimmt. Bei Verstößen droht persönliche Haftung.
Die unbequeme Wahrheit: KMU im Fokus der Angreifer
Das Bundeslagebild Cybercrime 2024 zeigt: 80 Prozent aller Ransomware-Opfer in Deutschland sind aus den klein und Mittelstand. Durchschnittlicher Schaden pro Angriff: 277.000 US-Dollar. Gesamtschaden 2024: 178,6 Milliarden Euro. Ransomware-Gruppen operieren heute hochprofessionell – ein Angriff, der früher Monate dauerte, läuft heute in wenigen Tagen ab.
Beispiel aus der Praxis: Eine Steuerberatungskanzlei in Oberbayern mit 60 Mitarbeitern erleidet einen Ransomware-Angriff. Drei Wochen Stillstand, Verlust vertraulicher Mandantendaten, Kosten über 180.000 Euro – plus Reputationsschaden. Unter NIS2 kämen noch Bußgelder hinzu, falls die 24-Stunden-Meldepflicht verletzt wurde.
Die Lieferketten-Falle
Auch wenn Ihr Unternehmen formal nicht unter NIS2 fällt: Ihre Kunden, die reguliert sind, werden Nachweise über Ihre Cybersicherheitsstandards verlangen. Wer diese nicht erbringen kann, riskiert den Verlust wichtiger Geschäftsbeziehungen. „Können Sie Ihre NIS2-Compliance nachweisen?“ wird zur Standardfrage.
Die Bußgelder: Empfindlich und abschreckend
Bei Verstößen drohen:
Zusätzlich kann das BSI Tätigkeitsverbote aussprechen, Zertifikate entziehen und öffentliche Warnungen veröffentlichen.
Ihr Aktionsplan: Was Sie JETZT tun müssen
Diese Woche (bis 13. Dezember):
Bis Jahresende (31. Dezember 2024):
Bis Februar 2025:
Das BSI hilft
BSI-Präsidentin Claudia Plattner kündigte Unterstützung an: Ein Starterpaket mit klaren Informationen, virtuelle Kick-off-Seminare ab Januar 2025 mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen, Beratung zu Betroffenheitsprüfung und Registrierung.
Warum Abwarten keine Option ist
Wie BIOS-TEC Sie unterstützt
Bei BIOS-TEC begleiten wir mittelständische Unternehmen in Oberbayern seit Jahren beim Aufbau professioneller IT-Sicherheit. Unser Senior Security Consultant Thomas Springer bringt Erfahrung als ehemaliger Chief Pentesting Officer beim TÜV SÜD, der Deutschen Bank und der BWI (IT des Bundes) mit.
Unsere NIS2-Services:
Vereinbaren Sie noch diese Woche ein unverbindliches Erstgespräch – wir analysieren Ihre Situation und entwickeln einen realistischen Umsetzungsplan.
Fazit: Die Zeit des Abwartens ist vorbei
Über ein Jahr lang war NIS2 Zukunftsmusik. Das ändert sich morgen. Das Gesetz gilt, die Pflichten greifen, die Bußgelder drohen. Für 30.000 deutsche Unternehmen beginnt eine neue Ära der IT-Sicherheitsverantwortung.
Die gute Nachricht: Die geforderten Maßnahmen sind sinnvoll – sie schützen nicht nur vor Bußgeldern, sondern vor echten Bedrohungen. Unternehmen, die jetzt handeln, haben einen Vorsprung. Unternehmen, die abwarten, riskieren Bußgelder, Geschäftsverluste und im schlimmsten Fall einen Cyberangriff, auf den sie nicht vorbereitet sind.
NIS2 ist in Kraft. Jetzt wird es ernst.
Über den Autor:
Thomas Herzog, Geschäftsführer bios-tec GmbH IT-Systemhaus München
Quellen:
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